Bau.Land.Partner

Standorte mit Potenzial aktivieren

 

 

Standorte Privater partnerschaftlich aktivieren

Bau.Land.Partner ist das Unterstützungsangebot der Landesinitiative Bau.Land.Leben, um Brachflächen oder ungenutzte Flächen wieder zu „Bauflächen“ zu machen. Bau.Land.Partner hilft, Nachfolgenutzungen zu prüfen und Standorte zu aktivieren. Im Fokus stehen hierbei Bereiche, die sich in privatem Eigentum befinden und zu denen bislang keine Einigung hinsichtlich einer neuen Entwicklungsperspektive erzielt werden konnte.

Aufgabe von Bau.Land.Partner ist es, die Mitwirkung der Eigentümerinnen und Eigentümer herbeizuführen, die ökonomische und planerische Machbarkeit einer Entwicklung zu untersuchen und möglichst eine Verbindlichkeit für die Umsetzung herzustellen. Dieses dialogorientierte Verfahren wird maßgeblich aus Landesmitteln getragen. 

Kontakt und weitere Informationen

zu Bau.Land.Partner

Unterstützungsangebot

Wie wird unterstützt?

  • Aktivierung von Standorten (i.d.R. größer 5.000 qm), die brachgefallen oder gemessen an ihrem Lagepotenzial untergenutzt sind
  • Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Durchführung einer Standortinventur (Standortgrundinformationen sowie Chancen- und Risikoerhebung)
  • Entwicklung von Planungskonzepten
  • Grobkostenschätzung relevanter Gewerke
  • Erlösbetrachtung auf Grundlage der Planungskonzepte
  • Plausibilisierung vorhandener Gutachten/Untersuchungen/Planungen
  • Fachlich gelenkte Moderation zwischen Kommune, Eigentümerinnen und Eigentümern (einzeln und gemeinsam) 
  • Beurteilung der rechtlichen und ökonomischen Machbarkeit und Herbeiführung der Umsetzungsreife

Die Projektleiterinnen und Projektleiter von NRW.URBAN arbeiten in allen Belangen in enger Abstimmung mit der Kommune.

Konditionen

Was bringt die Kommune ein?

  • Die Kommune kann, muss aber nicht zu den Eigentümerinnen am Standort zählen.
  • Die Kommune schließt eine Konsensvereinbarung mit Bau.Land.Partner ab, in der sie den zu bearbeitenden Standorten Priorität innerhalb der gesamtstädtischen Entwicklung einräumt.
  • Der Eigenanteil der Kommune beträgt 8.000 Euro für die Bearbeitung von 1-4 Standorten. Für jeden weiteren Standort fallen 1.500 Euro an. 
  • Auch die mitwirkenden Eigentümerinnen und Eigentümer werden finanziell mit Kooperationsvereinbarung gebunden. Ihr Eigenanteil hängt von verschiedenen Parametern ab, wie z.B. der Standortgröße sowie dem konkretem Leistungsbild und wird ebenfalls pauschal vereinbart.

Zugang

Wie erfolgt die Teilnahme?

  • Vor einer Bewerbung wird ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch angeboten und empfohlen.
  • Alle Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens können ihre Bewerbung im Rahmen eines jährlichen Aufrufverfahrens einreichen. Die Auswertung und Priorisierung der Standorte erfolgt durch den Fachbeirat. Seine Empfehlung dient als Entscheidungsgrundlage für das Ministerium.

Darüber hinaus können besonders dringliche Einzelstandorte nach einer einfachen Vorqualifizierung auch unterjährig in das Verfahren aufgenommen werden. Zum Start eines neuen Aufrufverfahrens informieren wir Sie an dieser Stelle.

Zwischenbilanz seit dem Start im Jahr 2014

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in der Praxis